abgesonderte Befriedigung

abgesonderte Befriedigung
abgesonderte Befriedigung,
 
Recht: Absonderungsrecht, Vorzugsklage.

Universal-Lexikon. 2012.

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  • Abgesonderte Befriedigung — Abgesonderte Befriedigung, nach der deutschen Konkursordnung (vgl. § 4 und § 47–52) die Befriedigung gewisser mit einem Pfandrecht oder ähnlichem Recht versehenen Personen (die Absonderungsberechtigten oder Absonderungsgläubiger). Sie erfolgt… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Pfandrecht — Pfandrecht, im subjektiven Sinne das dingliche Recht an einer fremden beweglichen Sache, kraft dessen der Berechtigte wegen einer Forderung (an den Besteller des Pfandrechts oder einen Dritten) Befriedigung aus der Sache suchen darf; im… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Insolvenzrecht (Deutschland) — Das Insolvenzrecht Deutschlands ist das Rechtsgebiet des deutschen Zivilrechts, das sich auf materiell und verfahrensrechtlichem Gebiet mit den Rechten von Gläubigern bei Zahlungsunfähigkeit des Schuldners befasst. Insolvenz (lat. insolvens,… …   Deutsch Wikipedia

  • Konkurs — (lat. concursus), eigentlich »das Zusammentreffen«, daher z. B. das Bewerben mehrerer um einen ausgeschriebenen Preis oder um eine ausgeschriebene Stelle, namentlich aber das Zusammentreffen mehrerer Gläubiger (concursus creditorum) ein und… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Separation — (lat.), Fremdwort für Absonderung und für Trennung; namentlich war früher der Ausdruck S. für Ehescheidung und die Bezeichnung »separierte Ehegatten« für geschiedene Eheleute gebräuchlich (s. Eherecht). – Im Konkurs bezeichnete man früher als S.… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Insolvenzverfahren — In|sol|vẹnz|ver|fah|ren, das (Wirtsch.): gerichtliches Verfahren, bei dem die Wiederherstellung der Zahlungsfähigkeit eines Schuldners u./od. die Befriedigung der Gläubiger geregelt wird. * * * Insolvẹnzverfahren,   nach der am 1. 1. 1999 in… …   Universal-Lexikon

  • Ausfall [1] — Ausfall, im Konkurs der Mangel einer vollständigen Befriedigung wegen eines Absonderungsanspruchs oder einer Konkursforderung. Der nicht befriedigte Konkursgläubiger darf seine Forderung nach Beendigung des Konkursverfahrens regelmäßig dem… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Gastwirt — Gastwirt, eine Person, die Reisende in ihrem Hause, der Gastwirtschaft, gewerbsmäßig beherbergt. Die einfachsten Gastwirtschaften, besonders für reisende Handwerksburschen, sind die Herbergen; unter Gasthöfen, Gasthäusern versteht man gegenwärtig …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Vorzugsrecht — heißt im bürgerlichen Recht das Recht eines Gläubigers auf Befriedigung vor den übrigen Gläubigern. Dieses Recht auf »Priorität« (s. d.) kommt im Konkurs wie außerhalb desselben vor. Die deutsche Konkursordnung regelt die Rangordnung der… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Konkurs — Pleite (umgangssprachlich); Bankrottfall; Insolvenz; Zahlungsunfähigkeit; Bankrott; Konkursfall; Zahlungseinstellung; Ruin; Illiquidität * * * Kon|kurs [kɔn kʊrs], der; es, e …   Universal-Lexikon

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